Montag, 13. Juli 2009

Thomas Gottschalk und die Piratensender

In den 80er Jahren wurde ein, wie ich finde, hervorragender Film mit Thomas Gottschalk und Mike Krüger gedreht: Piratensender Powerplay. Die beiden betreiben einen illegalen Radiosender, weil im öffentlich-rechtlichen Rundfunk kein der Allgemeinheit zugängliches Programm läuft. Heute arbeitet Thomas Gottschalk beim ZDF und moderiert die immer noch mit am beliebteste Fernsehsendung "Wetten, dass...?". So schlecht kann das Angebot des öffentlichen-Rundfunks also gar nicht sein. Ist es aber gerechtfertigt hierfür und für die anderen Sendungen Gebühren zu verlangen und dazu noch in dieser Höhe?

Generell sollte der Staat nur dort in den Markt eingreifen, wo dieser nicht selbständig funktioniert. Dies beinhaltet auch das Auftreten als Akteur wie es im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen der Fall ist. Historisch betrachtet war dieser zunächst der einzige Anbieter. Ein Werbemarkt existierte noch nicht und hätte aufgrund der zu geringen Verbreitung des Mediums Fernsehens vermutlich auch nie entstehen können. Dass der Staat hier den Anstoß gibt bis sich ein eigenständiger Markt entwickeln kann, es zu sog. positiven Netzwerkexternalitäten gekommen ist, erscheint daher legitim. Doch ist ein Eingreifen des Staates auch heute noch gerechtfertigt?

Schaut man sich das Fernsehprogramm an, so wird man feststellen, dass sowohl bei den privaten als auch bei den öffentlich-rechtlichen Programmen viel leichte Kost, man könnte auch sagen Schrott, angeboten wird. Bestimmte Formate findet man aber fast ausschließlich auf ARD, ZDF & Co. Hierzu gehören neben kulturell anspruchsvolleren Beiträgen wie sie auf arte gezeigt werden auch politische Sendungen wie auf Phoenix und ein pädagogisch wertvolleres Kinderprogramm auf Ki.Ka als bei den Privaten. Diesen drei Kategorien ist eins gemeinsam, es existiert kein oder nur ein sehr eingeschränkter Werbemarkt. Wer sich Sendungen auf arte oder Phoenix ansieht hat im Allgemeinen eine geringere Konsumneigung. Werbeausgaben würden sich nicht rentieren. Bei Kindersendungen sind die gesetzlichen Vorgaben recht rigide, zudem werden die qualitativen Sendungen eher mit den Eltern gesehen. Diese schalten anzunehmenderweise rechtzeitig vor der Werbung ab, so dass diese gar nicht ihre Empfänger erreicht. Für diese Art von Sendungen Gebühren zu erheben ist noch relativ eingängig. Doch wie steht es mit Unterhaltungsprogrammen wie dem Musikantenstadl oder ähnlichem?

Die Generation der über 50-jährigen gilt in Werbekreisen nicht mehr als ansprechbar. Hauptzielgruppe sind die 14- bis 49-jährigen. Folglich existiert auch hier kein Angebot einschlägiger Sendungen im Privatfernsehen. Der Staat muss also als Marktkorrektor eingreifen. Und warum versagt der Markt bei Unterhaltungssendungen à la "Wetten, dass...?" oder der Fußball-Wetlmeisterschaft?

Das ist gerade nicht der Fall, dennoch werden die teuersten Programminhalte von ARD und ZDF gesendet. Mit einem Marktversagen ist dies nicht zu erklären. Da nun aber jeder, der ein Fernsehgerät besitzt, verpflichtet ist, GEZ-Gebühren zu zahlen, ist der Gebührenempfänger gewissermaßen moralisch verpflichtet, auch allen ein Angebot anzubieten, an dem sie partizipieren wollen, und nicht nur denen, die der Markt nicht bedient. Es handelt sich hierbei um Ansätze des Äquivalenzprinzips, das besagt, dass jeder das rausbekommt, was er auch einbezahlt. Würde man auf diese Komponente verzichten, käme es zu einer weitaus stärkeren Gebührenevasion, d. h. dem Nichtanmelden von Empfangsgeräten, als es heute schon der Fall ist. Es ist mehr Mittel zum Zweck, das Marktversagen überhaupt beheben zu können.

Natürlich kann man einwenden, das öffentlich-rechtliche Fernsehen ließe sich aus Steuergeldern finanzieren. Schließlich profitieren langfristig alle z. B. von einem Qualitätsprogramm für Kinder, weil es deren Entwicklung zumindest mehr fördert als andere Unterhaltungssendungen. Der Gesellschaft entstünde ein positiver Nutzen. Es bestünde aber stärker die Gefahr einer übertriebenen Geldausgabe, weil die direkte Kontrollinstanz der einzelnen Bürger ausfiele. Eine Budgeterhöhung würde bei weitem nicht so ein großes Medienecho auslösen wie eine Gebührenerhöhung.

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